Subventionen
Beiträge von Bund und Kanton
Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund seit dem 1. Januar 2018 direkt finanziell unterstützt. Die Beiträge zugunsten der höheren Berufsbildung werden zudem markant erhöht. Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die dafür notwendige Änderung der Berufsbildungsverordnung und die entsprechende Inkraftsetzung beschlossen.
Diese Information gelangte im Frühjahr 2018 definitiv an die Bildungsinstitute. Somit können wir rückwirkend – sofern die Ausbildung 2018 absolviert und nicht vor 2017 begonnen wurde – und nicht bereits Kantonsbeiträge bezahlt wurden, hier Hilfestellung geben.
Zahlungsbestätigung Vorlage D für Kandidaten, welche 2018 abgeschlossen haben. Die gesamte Arbeit – welche wir bei Kurs-beginn aller davon betroffenen Lehrgänge in der Folge davon haben beträgt über drei verschiedene Stellen rund 90 Minuten Arbeit. Nebst den ganzen anderen Aufwändungen. Daher werden wir uns erlauben, diesen für uns bis im Frühjahr 2018 nicht erkennbaren Aufwand in Rechnung zu stellen. Admin-Aufwand CHF 80.-.
Bei maximal 200 betroffenen Studenten ist dies eine nicht kalkulierbare Arbeit von rund 300 Arbeitsstunden – welche der Bund den Bildungsinstitut überwälzt – zur Auszahlung gelangen die Gelder aber ausschliesslich an die Studenten. Auf Grund der Men-ge können wir dies nicht „in Kulanz“ oder „als Service“ übernehmen. Es geht einfach um zu viel Aufwand, welchen wir finanziell übernehmen müssten.
Die Einführung direkter Bundesbeiträge gleicht die finanzielle Belastung der Studierenden auf Tertiärstufe an, schafft eine schweizweit einheitliche Unterstützung für Absolvierende vorbereitender Kurse und leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs (Fachkräfteinitiative). Sie ist eines der zentralen Elemente des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung, das 2014 vom Bundesrat beschlossen wurde.
Mit dem neuen subjektorientierten Finanzierungssystem werden die Bundesbeiträge direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht haben und im Anschluss daran eine eidgenössische Prüfung absolvieren. Neu erhalten die Absolvierenden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal 9’500 CHF, für höhere Fachprüfungen maximal 10’500 CHF. Kursteilnehmende können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen, dies unabhängig vom Prüfungserfolg. Für Absolvierende, welche sich die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung möglich.
Verordnung über Informationssysteme im Berufsbildungs- und Hochschulbereich
Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der geänderten Verordnung über die Berufsbildung sowie der Änderung des Berufsbildungsgesetzes, die das Parlament letztes Jahr im Rahmen der BFI-Botschaft beschlossen hatte, hat der Bundesrat per 1. Januar 2018 auch eine neue Verordnung über die Informationssysteme im Berufsbildungs- und Hochschulbereich (IBH-V) beschlossen. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage dar, um Personendaten in verschiedenen Informationssystemen bearbeiten zu können. Die IBH-V schafft die Voraussetzung, um Finanzierungsgesuche von Personen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, elektronisch abwickeln zu können. Gleiches gilt für die elektronische Bearbeitung von Personendaten im Berufsverzeichnis oder in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Gesuchen um Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise im Berufsbildungs- und Hochschulbereich.
Adresse für Rückfragen
Rémy Hübschi,
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,
Leiter Abteilung Höhere Berufsbildung,
Tel. 058 462 21 27,
remy.huebschi@sbfi.admin.ch